Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat die Antrags- und Bewilligungspause aufgehoben, die am 1. Dezember 2023 zentral für alle BMWK-Förderprogramme im Klima- und Transformationsfonds (KTF) verhängt worden ist. Diese Antrags- und Bewilligungspause war nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 erforderlich. Damit können wieder Anträge in den Förderprogrammen gestellt werden. Außerdem können bereits vorliegende Anträge nach Maßgabe der vorläufigen Haushaltsführung beschieden werden. Dies betrifft im Einzelnen die Förderprogramme folgender Titel: o Nationale Klimaschutzinitiativeo Beratung Energieeffizienzo Energieeffizienz in Industrie und Gewerbeo Programme und Maßnahmen der Energiewende in den Bereichen Erneuerbare Energien, Strom und Netze, Digitalisierung und Energieinfrastrukturo Aufbauprogramm Wärmepumpeo Serielle Sanierungo Transformation Wärmenetzeo Zuschüsse für den Betrieb dekarbonisierter Wärmeinfrastruktureno Wasserstoffeinsatz in der Industrieproduktiono Umsetzung der Nationalen Wasserstoffstrategieo DEU-FRA-Projekte IPCEI Wasserstoffo Wasserstoffstrategie Außenwirtschaft – Internationale Kooperation Wasserstoffo Dekarbonisierung der Industrieo Mikroelektronik für die Digitalisierungo Klimaneutrales Schiffo Industrielle Fertigung für mobile und stationäre Energiespeicher Die Förderung von Maßnahmen der Energieeffizienz und Erneuerbarer Energien im Gebäudebereich (BEG) war von der Antrags- und Bewilligungspause ausgenommen; hier konnten ununterbrochen Anträge gestellt und beschieden werden.Quelle: BUNDESMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT UND KLIMASCHUTZzurück