Netzwerk "Internationale Fachkräfte"
Rhein-Berg/Oberberg
Die Beschäftigung und Integration von internationalen Fachkräften gewinnt auch für den Arbeitsmarkt in unserer Region zunehmend an Bedeutung. Einer schnellen Umsetzung stehen teilweise komplexe und langwierige Prozesse entgegen. Diese Rahmenbedingungen können wir selbst nicht direkt beeinflussen. Was wir als Netzwerk jedoch aktiv gestalten können, ist der Austausch untereinander, das Bündeln unserer Kompetenzen und das Kennenlernen der jeweiligen Stärken unserer Partner. So möchten wir Sie bestmöglich dabei unterstützen, internationale Fachkräfte zu gewinnen und zu integrieren.
Hier haben wir für Sie die wichtigsten Informationen rund um das Thema Internationale Fachkräfte zusammengestellt.
Fragen zu
Rekrutierung und Einstellung?
Fragen zu
Ankommen und Integration?
Im Netzwerk „Internationale Fachkräfte – Rhein-Berg/Oberberg“
engagieren sich viele Partner aus der Region gemeinsam für Sie:
Unser Netzwerk beantwortet Ihre Fragen von der Einstellung, über Förderung bis hin zur Integration internationaler Fachkräfte und unterstützt Sie in Ihren Schritten. Sprechen Sie uns gerne an!
Ihre Ansprechpartnerinnen bei der RBW

Bianca Degiorgio
Fachkräftesicherung, Fachkräftemarketing

Anne Pesch
Fachkräftesicherung, Fachkräftemarketing
Rekrutierung und Einstellung
Ihre konkrete Frage dabei? Einfach die Frage anklicken und direkt zu den Antworten springen!
- Wie und wo finde ich eine Fachkraft aus dem Ausland?
- Gibt es zusätzliche Kosten, die auf mich zukommen?
- Wen darf ich beschäftigen und was muss ich beachten?
- Für welche Berufe/Abschlüsse braucht es eine Anerkennung?
- Wie funktioniert das Anerkennungsverfahren für Abschlüsse, die im Ausland erworben wurden?
- Welche zusätzlichen Dokumente benötige ich für die Einstellung ausländischer Fachkräfte?
- Wer erteilt die Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis?
- An wen kann ich mich bei rechtlichen Fragen wenden?
Wie und wo finde ich eine Fachkraft aus dem Ausland?
Im Kern unterscheidet sich die Rekrutierung im Ausland nicht besonders von der im Inland. Wo ist Ihre Zielgruppe „unterwegs“? – positionieren Sie dort Ihr Stellenangebot.
Folgende Rekrutierungswege können sich dabei eignen:
- Unternehmenswebsite (veröffentlichen Sie das Angebot auch in Englisch oder weiteren Fremdsprachen und weisen Sie auf Unterstützungsangebote für Internationale Fachkräfte hin)
- Online-Stellenbörsen, wie z. B. Jobbörse „Make it in Germany“
- Soziale Netzwerke
- Nutzen Sie bestehende Kontakte und binden Sie Mitarbeitende, Kunden, Lieferanten aus dem Ausland, usw. ein
- Denken Sie auch an Personalmessen im Ausland oder ausländische Hochschulen
- Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Agentur für Arbeit
- Schalten Sie Ihre Stelle bei der Jobsuche der Agentur für Arbeit und kennzeichnen Sie die Stelle als „Incoming“
- Nutzen Sie die Beratung zur Schaltung von Incoming-Stellenangeboten der Agentur für Arbeit Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit
- Für die Fachkräftesuche innerhalb von Europa können Sie das EURES-Portal nutzen.
- Für Fragen stehen die EURES-Berater gerne zur Verfügung.
Machen Sie mit beim Projekt „Ready, Study, Go“ der TH Köln und profitieren Sie von einem Netzwerk, das Ihnen frühzeitig Zugang zu internationalen Studierenden und Absolventen verschafft.
Machen Sie den Quick-Check für Arbeitgeber und prüfen Sie jetzt die Möglichkeiten! Der Quick-Check ist ein Wegweiser bei der Suche, Rekrutierung und Integration von im Ausland lebenden internationalen Fachkräften oder Auszubildenden.
Gibt es zusätzliche Kosten, die auf mich zukommen?
Sie sollten sich bewusst sein, dass die Beschäftigung von Fachkräften aus dem Ausland eine Schippe Mehrarbeit mit sich bringen kann. Ein Job im Ausland bedeutet, die Heimat zu verlassen, in ein Land mit einer anderen Kultur, einer anderen Sprache und neuen Regeln zu ziehen. Mitarbeitende aus dem Ausland brauchen daher besondere Unterstützung, um sich im Unternehmen und in der neuen Heimat zurechtzufinden. Konkrete Mehrkosten können sich zum Beispiel durch die Beteiligung an Sprachkursen oder eine finanzielle Unterstützung beim Umzug oder einem Zuschuss für ein „Freizeit-Budget“ ergeben.
Wen darf ich beschäftigen und was muss ich beachten?
EU-Ausländer dürfen, wie jeder deutsche Bewerber beschäftigt werden. Bei Personen aus nicht-europäischen Drittstaaten muss ein Visum (sofern kein visabefreites Land) und eine Arbeitserlaubnis vorliegen.
Für welche Berufe/Abschlüsse braucht es eine Anerkennung?
Wer in einem reglementierten Beruf, z.B. im Bereich Gesundheit oder Lehramt, arbeiten möchte, braucht eine Anerkennung in dem jeweiligen Beruf.
Für die Arbeit in einem nicht reglementierten Beruf, z.B. duale Ausbildungsberufe und viele Berufe mit Hochschulabschluss, ist die Anerkennung keine zwingende Voraussetzung. Ggf. ist sie jedoch für die Einwanderung einer Fachkraft erforderlich.
Hier finden Sie mehr Infos zu diesem Thema:
- Wer benötigt eine Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikation? Hier finden Sie eine Übersicht.
- Was ist berufliche Anerkennung und wie funktioniert das Verfahren?
- Das Portal „Anabin“ informiert zu ausländischen Hochschulabschlüssen und Gesundheitsberufen
- Das BQ-Portal ist eine Wissens- und Informationsplattform für ausländische Berufsqualifikationen. Das Portal hilft Ihnen bei der Einschätzung ausländischer Qualifikationen.
Wie funktioniert das Anerkennungsverfahren für Abschlüsse, die im Ausland erworben wurden?
Eine zuständige Stelle (die passende Stelle finden Sie auf der Website) prüft im Anerkennungsverfahren, inwieweit die ausländische Berufsqualifikation mit einem deutschen Berufsabschluss übereinstimmt und welche Unterschiede ggf. bestehen. Für das Verfahren werden verschiedene Schritte durchlaufen: passenden Referenzberuf festlegen, Beratung nutzen, Antrag mit allen dazugehörigen Unterlagen einreichen. Nach der Antragsbearbeitung wird ein Bescheid über volle, teilweise oder keine Gleichwertigkeit ausgestellt. Bei einer teilweisen Gleichwertigkeit kann eine Anpassungsqualifizierung durchlaufen werden, um eine volle Gleichwertigkeit zu erlangen
Wie lange dauert ungefähr der Rekrutierungsprozess bei einer Fachkraft aus einem Drittland?
Das ist sehr individuell. Je nach Rekrutierungsland bis zu einem Jahr und länger. Beschleunigen kann man den Vorgang mit einer Vorabzustimmung oder mit dem beschleunigten Fachkräfteverfahren.
Welche zusätzlichen Dokumente benötige ich für die Einstellung ausländischer Fachkräfte?
Gültiger Reisepass: zur Einreise
Visum oder Aufenthaltstitel: Abhängig vom Herkunftsland und dem Aufenthaltszweck ist ein entsprechendes Visum oder Aufenthaltstitel erforderlich, der zur Erwerbstätigkeit berechtigt.
Anerkennung der Berufsqualifikation: Für reglementierte Berufe, wie beispielsweise Ärzte oder Ingenieure, ist die Anerkennung der im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen notwendig.
Arbeitsvertrag: Ein schriftlicher Arbeitsvertrag, der die Bedingungen der Beschäftigung festhält, ist erforderlich
Nachweis über Krankenversicherung: Der Arbeitnehmer muss eine gültige Krankenversicherung nachweisen, die in Deutschland anerkannt ist.
Weitere Infos zur Einstellung einer ausländischen Fachkraft.
Wer erteilt die Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis?
Diese Erlaubnis erteilt die Ausländerbehörde. In einigen Fällen ist auch die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit nötig.
An wen kann ich mich bei rechtlichen Fragen wenden?
Bei rechtlichen Fragen können Sie sich zum Beispiel an Ihre zuständige Kammer wenden oder auch bei der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) nachfragen. Ansonsten wenden Sie sich an eine Anwaltskanzlei.
Auch hier können Sie anrufen: Hotline Leben und Arbeiten in Deutschland (Hinweis: schwer erreichbar)
Sie wollen mehr Infos?
Auf der Website von „Make it in Germany” finden Sie verschiedene Webinare, die Einblicke und praxisnahe Tipps zu Themen wie Fachkräftesuche, Integration und Anerkennung geben.
Ankommen und Integration
Ihre konkrete Frage dabei? Einfach die Frage anklicken und direkt zu den Antworten springen!
- Was kann ich vor der Ankunft der Fachkraft aus dem Ausland vorbereiten und organisieren?
- Wie kann ich die Fachkraft bei der Wohnungssuche unterstützen?
- Kann die Familie meiner Fachkraft auch nach Deutschland einreisen bzw. nachziehen?
- Wie kann ich den Spracherwerb fördern?
- Wer kann bei Übersetzungen unterstützen?
- Welche Förder- und Unterstützungsangebote gibt es, wenn meine ausländische Fachkraft in Deutschland ist?
- Wie binde ich meine ausländische Fachkraft längerfristig an mein Unternehmen?
- Wo finde ich als Arbeitgeber Unterstützung bei der Integration?
Was kann ich vor der Ankunft der Fachkraft aus dem Ausland vorbereiten und organisieren?
Sie können Prozesse anstoßen bzw. sich über diese informieren, damit die zugewanderte Person nach ihrer Ankunft in Deutschland möglichst schnell starten kann, z.B.:
- In Kontakt mit der Fachkraft bleiben und für Rückfragen zur Verfügung stehen, ggf. einen Ansprechpartner zur Verfügung stellen
- Informationen zur neuen Heimat bereitstellen
- Spracherwerb frühzeitig unterstützen (Angebote vor Ort oder Onlinekurse vermitteln)
- Bei der Wohnraumsuche und Behördenangelegenheiten unterstützen (Meldung bei der lokalen Ausländerbehörde, Eröffnung eines Bankkontos, Anmeldung bei der Krankenkasse, Beantragung einer Steuer-ID, ...)
- Mitreisende Familie mitdenken (z.B. bei der Suche nach Schul- oder Kindergartenplätzen unterstützen)
- Willkommensmappe, die alle wichtigen Informationen zum Unternehmen, zu Abläufen und Ansprechpersonen beinhaltet („make it in germany“ stellt Arbeitgebern eine umfangreiche Willkommensmappe zur Verfügung, die sie individuell mit betriebsspezifischen Informationen anpassen können)
- Unterstützung durch interkulturelles Training/Coaching
- Nehmen Sie Ihre Belegschaft mit
Tipps zum Onboarding internationaler Fachkräfte
Wie kann ich die Fachkraft bei der Wohnungssuche unterstützen?
- Sie können als Unternehmen selbst eine Wohnung suchen und/oder anmieten bzw. den Kontakt mit Vermietern herstellen
- Sie können die zugewanderte Person über Suchportale informieren und ggf. zu Besichtigungen begleiten
- falls noch kein deutsches Bankkonto bei der zugewanderten Person vorliegt, können Sie in der Anfangszeit die Miete selbst überweisen (und vom Lohn abziehen) oder ggf. als Bürge/Leumund bereitstehen
- ein persönliches Empfehlungsschreiben für Ihre Fachkraft kann bei der Wohnungssuche und bei Behördengängen Türen öffnen
- Informieren Sie Ihre Fachkraft über notwendige Unterlagen (Ausweis, Gehaltsnachweis oder Arbeitsvertrag, evtl. Schufa-Auskunft) und das deutsche Mietrecht
- Ferienwohnung oder Hotelzimmer für die ersten Tage und Wochen bereitstellen
Infos zur Unterstützung im Alltag
Kann die Familie meiner Fachkraft auch nach Deutschland einreisen bzw. nachziehen?
Generell hängt der Familiennachzug vom Aufenthaltsstatus der Fachkraft ab.
- es liegt ein Aufenthaltstitel vor: Familiennachzug (Ehepartner und Kinder) ist i.d.R. problemlos möglich (folgende Nachweise sind erforderlich: gesicherter Lebensunterhalt, ausreichend Wohnraum)
- bei EU-Staatsangehörigen ist ein Familiennachzug ohne weiteres möglich (EU-Freizügigkeitsregelung)
Weitere Informationen zum Familiennachzug
Wie kann ich den Spracherwerb fördern?
Sie brauchen Unterstützung?
Das Kommunale Integrationszentrum hilft beim Thema Spracherwerb weiter.
- Melanie Schröder
- Tel. +49 2202 132181
- melanie.schroeder@rbk-online.de
Wer kann bei Übersetzungen unterstützen?
In vielen Fällen kann hierbei inzwischen KI weiterhelfen. Darüber hinaus können Sie das Angebot der ehrenamtlichen Sprachmittler (Link setzen) des Kommunalen Integrationszentrums (KI) in Anspruch nehmen. Sprachmittler können zu Terminen hinzugezogen werden, um beim gegenseitigen Verständnis zu unterstützen, egal ob z. B. im Betrieb, bei der Behörde oder mit dem Vermieter. Hinweis: Themen, die juristische oder gesundheitliche Inhalte behandeln, sind ausgenommen, da die Sprachmittler Laien sind und keine Expertise in den genannten Themen mitbringen.
Sie suchen einen professionellen Dolmetscher?
Auch hierbei kann Sie das Kommunale Integrationszentrum unterstützen.
- Gabriele Cremer
- Tel. +49 2202 132161
- Laien-sprachmittler@rbk-online.de
Welche Förder- und Unterstützungsangebote gibt es, wenn meine ausländische Fachkraft in Deutschland ist?
- Unter bestimmten Voraussetzungen können durch die Agentur für Arbeit Kosten, die im Rahmen des Anerkennungsverfahren anfallen, wie z.B. für Übersetzung oder Beglaubigung, übernommen werden.
- Für Fachkräfte aus der EU: z.B. Reisekosten, Umzugskosten, Sprachkurs (im Herkunftsland oder im Zielland), Anerkennungskosten im Rahmen von TMS (Targeted Mobility Scheme). Mehr Infos? Anklicken!
- Für Fachkräfte aus Drittstaaten & EU: Im Rahmen der Beschäftigung können Weiterbildungen wie z. B. Anpassungs- oder Vorbereitungslehrgänge auf die Kenntnisprüfung, die für die Anerkennung notwendig sind, gefördert werden.
Wie binde ich meine ausländische Fachkraft längerfristig an mein Unternehmen?
Es ist wichtig, dass Menschen ganzheitlich ankommen und in allen Lebensbereichen Unterstützung finden. Die Integration ins Unternehmen kann durch engmaschige Begleitung, Aufbau von Vertrauen, Weiterbildungsmöglichkeiten und ggf. einem Mentoring-Programm gelingen.
Auch die Lebensbedingungen außerhalb des Unternehmens müssen stimmen. Die Einbindung in den Alltag ist ein wesentlicher Schritt zu einer nachhaltigen Integration. Gibt es eine Betriebssportgruppe oder treffen sich die Kollegen und Kolleginnen nach der Arbeit regelmäßig zum Sport? Binden Sie Ihre neue Fachkraft hier mit ein.
Insbesondere das Wohnumfeld hat einen großen Einfluss darauf, ob man sich in der neuen Umgebung wohl fühlt. Die Suche nach Wohnraum stellt für Personen aus dem Ausland allerdings oftmals eine Herausforderung dar. Unterstützen Sie daher bei der Suche nach passendem Wohnraum.
Ein vollständiges Ankommen kann nur gelingen, wenn sich mitziehende Familienangehörige ebenfalls wohl in der neuen Heimat fühlen. Ziehen Sie daher auch die Familie Ihrer neuen Fachkraft in Ihre Integrationsbemühungen mit ein. Das kann die Unterstützung bei der Suche nach Schul- oder Kindergartenplätzen beinhalten oder die Hilfe bei der Arbeitssuche mitziehender Partner.
Wo finde ich als Arbeitgeber Unterstützung bei der Integration?
Das Kommunale Integrationszentrum ist Ansprechpartner für alle Fragen zum Thema Integration und kennt die Netzwerkstrukturen im lokalen Umfeld. Hier erhalten Sie eine erste Orientierung und werden an die für Sie richtige Stelle verwiesen.
Erstorientierung und Verweisberatung
- Melanie Schröder
- Tel. +49 2202 132181
- melanie.schroeder@rbk-online.de
Hinweis: speziell ausgebildete Berater/-innen im Programm KIM (Kommunales Integrationsmanagement) können Zugewanderte begleiten und betreuen.