Klimawandel, Biodiversitätsverlust und geopolitische Unsicherheiten verdeutlichen die wachsende Bedeutung einer innovativen, nachhaltigen Umweltwirtschaft. Gerade kleine und mittlere Unternehmen in NRW spielen hier eine zentrale Rolle: Mit ihrer Innovationskraft und Flexibilität tragen sie wesentlich dazu bei, ressourceneffiziente Technologien zu entwickeln, die ökologische Herausforderungen adressieren und zugleich wirtschaftliche Resilienz schaffen.
An wen richtet sich der Föderaufruf?
Der Förderaufruf richtet sich an KMU, deren Projekte die Entwicklung kritischer Technologien im Sinne der STEP‑Verordnung zum Gegenstand haben. Mit einem geförderten Projekt soll für den EU-Binnenmarkt ein neues, wegbereitendes Element von erheblichem wirtschaftlichem Potenzial oder eine Verringerung oder Verhinderung von strategischen Abhängigkeiten der Europäischen Union geschaffen werden. Unterstützt werden Innovationen aus dem gesamten Spektrum der Umweltwirtschaft, sofern sie einen messbaren Beitrag zu Umweltschutz, Ressourcenschonung oder Biodiversität leisten. Dazu zählen insbesondere Technologien für:
- umweltfreundliche Energieerzeugung, ‑transport und ‑speicherung
- Energieeffizienz und Energieeinsparung
- Materialien, Materialeffizienz und Kreislaufwirtschaft
- Wasserwirtschaft
- nachhaltige Holz‑ und Forstwirtschaft
- umweltfreundliche Land‑ und Ernährungswirtschaft
- nachhaltige Mobilität
- Minderungs‑ und Schutztechnologien
Was wird gefördert?
Gefördert werden umsetzungsorientierte Einzel‑ und Kooperationsvorhaben von KMU. Hochschulen oder Forschungseinrichtungen, kommunalen Unternehmen und Einrichtungen, Kammern, Vereine und Stiftungen sind in Kooperation mit KMU ebenfalls förderfähig. Gefördert werden angewandte Forschung, experimentelle Entwicklung von Prototypen und Demonstratoren sowie Prozess‑ und Organisationsinnovationen.
Hier finden Sie die Förderbekanntmachung zum Download.
Quelle: EFRE NRW




