Förderprogramm „Umweltschutz und Sicherheit“ wird fortgeführt

Es unterstützt Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen bei Investitionen in Umweltschutz und Sicherheit. 2025 können Unternehmen bis zu 33.000 Euro pro Jahr als nicht rückzahlbaren Zuschuss erhalten.

Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) startet in die neue Förderperiode des erfolgreichen Programms Umweltschutz und Sicherheit. Trotz der besonderen Rahmenbedingungen des Jahres 2025 hat das BALM frühzeitig alle erforderlichen Schritte unternommen, um eine verlässliche und planbare Antragstellung zu ermöglichen.

Die Antragsfrist für das Förderprogramm Umweltschutz und Sicherheit beginnt am 04. August 2025 und endet richtliniengemäß am 01. September 2025. Die für die Antragstellung relevanten Unterlagen wurden mit einem zeitlichen Vorlauf von mindestens zwei Wochen vor dem Antragsstart im Antragsportal zur Verfügung gestellt. 

Das Förderprogramm Umweltschutz und Sicherheit erfreut sich seit Jahren großer Nachfrage. Vor dem Hintergrund steigender Anforderungen an umwelt- und sicherheitsbezogenen Investitionen hat das BALM alle verfügbaren Handlungsspielräume ausgeschöpft, um den Förderstart 2025 fristgerecht zu realisieren.

Detailinformationen zum Förderprogramm, darunter insbesondere der Maßnahmenkatalog und eine synoptische Darstellung mit Vergleich zum Maßnahmenkatalog 2024, finden Sie auf der Website des BALM. Für inhaltliche Nachfragen stehen die Kolleginnen und Kollegen über die bewährten Kontaktmöglichkeiten per E-Mail sowie über die Hotline zur Verfügung.

Förderfähige Maßnahmen:

Umweltschutz:

Maßnahmen zur Reduzierung von Emissionen und Materialverbrauch, Steigerung der Energieeffizienz, nachhaltige Logistikprozesse, Beratung und Zertifizierung von Umwelt- und Energiemanagementsystemen. 

Sicherheit:

Investitionen in Fahrerassistenzsysteme, beispielsweise Abbiegeassistenten. 

Wichtige Punkte:

Antragsberechtigt:

Unternehmen, die am 1. Dezember 2024 Halter oder Eigentümer von schweren Nutzfahrzeugen (mind. 3.501 kg) im gewerblichen Güterkraftverkehr oder Werkverkehr waren. 

Förderhöhe:

Bis zu 80% der förderfähigen Ausgaben, maximal 2.000 Euro pro Fahrzeug und 33.000 Euro pro Unternehmen und Jahr. 

Antragsstart:

Die Antragsfrist für die Förderperiode 2025 beginnt am 4. August 2025, 9:00 Uhr. 

Quelle: Bundesamt für Logistik und Mobilität

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