Fördermöglichkeiten bei Gründung aus Arbeitslosigkeit
Gründen in Rhein-Berg
Bei einer Gründung aus Arbeitslosigkeit (ALG I oder II) besteht die Möglichkeit der Beantragung des Gründungszuschusses bzw. des Einstiegsgelds bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter im Rheinisch- Bergischen Kreis. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Schritt in die Selbstständigkeit so finanziell unterstüzt werden, Sie haben jedoch keinen Rechtsanspruch darauf. (Hier finden Sie eine Checkliste zur „Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit“, bereit gestellt vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.)
Die wichtigsten Voraussetzungen für eine Förderung von der Agentur für Arbeit:
- Sie üben die Selbstständigkeit hauptberuflich aus und beenden damit Ihre Arbeitslosigkeit.
- Sie haben bei Beginn der selbstständigen Tätigkeit noch mindestens 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld.
- Eine fachkundige Stelle (Agentur für Arbeit oder Jobcenter) bescheinigt, dass Ihr Geschäftsmodell und Ihre persönlichen Voraussetzungen eine Existenzgründung und einen langfristigen Erfolg in der Selbstständigkeit ermöglichen.
In dieser sog. Tragfähigkeitsbescheinigung wird beurteilt, ob Ihre Geschäftsidee und Ihr Gründungskonzept voraussichtlich für die nächsten drei Geschäftsjahre (zzgl. Rumpfgeschäftsjahr) „tragfähig“ sind, d.h. ob die Lebenshaltungskosten durch die Unternehmung gedeckt werden können, die geplanten Umsätze/Erlöse sowie Kosten realistisch eingeschätzt werden, ob eine gute fachliche und kaufmännische Kompetenz des Gründers vorhanden ist und einige weitere Punkte mehr.
Im Vorhinein zum Termin mit der fachkundigen Stelle ist es sinnvoll die folgenden Unterlagen vorzubereiten:
- Lebenslauf und entsprechende Qualifikationsnachweise / Zeugnisse
- Aussagekräftiger Businessplan zum Geschäftskonzept (siehe hierzu „Vom Geschäftsmodell zum Businessplan“ und Download „Checkliste zum Unternehmenskonzept“)
- Finanzplanung (Umsatz- und Liquiditätsplan, Haushaltsplan, Inventarliste, Kapitalbedarfsplan; siehe Vorlagen unter Downloads)
- ggf. weitere benötigte Unterlagen, wie z.B. Mietverträge oder Finanzierungsnachweise
- Tragfähigkeitsformular (wird personalisiert von der Agentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter für Sie ausgestellt)
Ihre Ansprechpartner bei der RBW
Volker Licht
Unternehmensentwicklung
Slawomir Swaczyna
Innovations- und Start-up-Förderung, Fördermittel