„mobil-gewinnt“ Förderung von klimafreundlichen Maßnahmen in Betrieben

Zur Erreichung ihrer Klimaschutzziele gründete die Bundesregierung im Mai 2017 die Initiative „mobil gewinnt“. Unter Federführung des Bundesministeriums für Verkehr (BMV) werden seitdem Betriebe bei der Umsetzung eines betrieblichen Mobilitätsmanagements unterstützt. Ab sofort können KMU neue Fördermittel beantragen. Die Anträge können bis zum 31. Dezember 2026 eingereicht werden.

Im Fokus des Betrieblichen Mobilitätsmanagements stehen technische und organisatorische Maßnahmen zur Vermeidung und Reduzierung von Arbeitswegen und Dienstreisen, zur Verlagerung auf umweltfreundliche Verkehrsträger sowie zur Optimierung von Fuhrparks und Mobilitätsabläufen. Hierbei können Betriebe nachhaltig auf den von ihnen direkt und indirekt induzierten Berufsverkehr einwirken. Dabei kann mit einem vergleichsweisen geringen finanziellen Ansatz ein großer Impact bewirkt werden, der sich aufgrund von Multiplikatoren-Effekten in die Breite tragen lässt. Die Evaluation solcher Maßnahmen hat gezeigt, dass durch ein effektives betriebliches Mobilitätsmanagement durchschnittlich 320 kg CO2 pro Beschäftigtem und Jahr eingespart werden können. Diese Einsparung wird als jährlicher Beitrag nach Umsetzung des Förderprojekts kontinuierlich realisiert. Neben dem Beitrag zum Klimaschutz trägt BMM zur Einsparung von Ressourcen und Stressreduzierung bei und steigert die Zufriedenheit der Beschäftigten.
Das Förderprogramm ist breit aufgestellt. Die Förderung erfolgt in drei verschiedenen Schwerpunkten auf Grundlage der Förderrichtlinie „Betriebliches Mobilitätsmanagement“.

Mit der Initialförderung wird die Erarbeitung standortspezifischer Konzepte im Betrieblichen Mobilitätsmanagement anhand standardisierter Beratungsleistungen gefördert, begleitet durch Beraterinnen und Berater eines vorausgewählten Beraterpools. Gefördert werden ausschließlich KMU mit keinen oder geringen Vorerfahrungen im Mobilitätsmanagement.

Die Breitenförderung zielt auf die Förderung von effektiven Standardmaßnahmen des Betrieblichen Mobilitätsmanagements ab. So fördert das BMV unter anderem Maßnahmen zur Steigerung und Verbesserung des Radverkehrs, Maßnahmen zur Umstellung von Flotten auf nachhaltige Antriebsarten sowie Maßnahmen zur digital unterstützten Koordination und Steuerung von Verkehrsabläufen. Gefördert werden ausschließlich kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Ziel ist es, eine breite Wirkung von Maßnahmen des Betrieblichen Mobilitätsmanagements in der KMU-Landschaft zu entfalten.

Die Innovationsförderung adressiert innovative Konzepte im Betrieblichen Mobilitätsmanagement, die Demonstrationscharakter haben und als wichtige Impulse für anwendungsorientierte Zukunftslösungen dienen. Gefördert wird die Entwicklung und Umsetzung innovativer Konzepte für die Weiterentwicklung des konventionellen Betrieblichen Mobilitätsmanagements mit Fokus auf digitalen und prozessualen Innovationen sowie Innovationen für Organisationen. Adressaten der Innovationsförderung sind kleine, mittelständische und große Unternehmen sowie öffentliche Arbeitgeber.

Über die Förderung hinaus wird das Programm im Rahmen der Initiative „mobil gewinnt“ mit Vernetzungsangeboten für die geförderten Projekte, Fachkonferenzen und regelmäßigem Austausch mit Expertinnen und Experten ergänzt.

Weitere Informationen zu „mobil gewinnt“  und den aktuellen Förderaufrufen finden Sie auf der Internetseite von „mobil gewinnt“, der Initiative des BMV zum Betrieblichen Mobilitätsmanagement und Internetseite der Bewilligungsbehörde, dem Bundesamt für Logistik und Verkehr (BALM).

 

Aktueller Förderaufruf:

 

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können ab sofort von zwei gezielten Förderangeboten profitieren: Einer qualifizierten Erstberatung für ein maßgeschneidertes Mobilitätskonzept sowie der Förderung bewährter Standardmaßnahmen im Betrieblichen Mobilitätsmanagement.

1. Initialförderung – Qualifizierte Erstberatung für Mobilitätskonzepte

Mit dem Förderaufruf im Schwerpunkt Initialförderung erhalten KMU ohne oder mit nur geringen Vorerfahrungen im Mobilitätsmanagement eine umfassende Erstberatung. Diese umfasst eine Bestandsaufnahme sowie die Entwicklung eines maßgeschneiderten und nachhaltigen Mobilitätskonzepts. Ziel ist es, Unternehmen beim Einstieg in das Betriebliche Mobilitätsmanagement zu unterstützen und die Grundlage für weiterführende Maßnahmen zu schaffen. Die Beratungsleistungen werden ausschließlich durch akkreditierte Mobilitätsberaterinnen und -berater erbracht, die im Beratungspool der Initiative „mobil gewinnt“ unter www.mobil-gewinnt.de/Beratungspool gelistet sind.

2. Breitenförderung – Umsetzung von Standardmaßnahmen

Der Förderaufruf im Schwerpunkt Breitenförderung richtet sich an KMU, die konkrete Maßnahmen des Betrieblichen Mobilitätsmanagements umsetzen möchten. So fördert das BMV unter anderem den Kauf von Lastenfahrrädern und Lasten-Pedelecs, Radabstellanlagen, Duschen und Umkleiden, Ladesäulen, den Kauf von E-Fahrzeugen und E-Rollern, Mobilitätsaktionstage, die dienstliche Nutzung von Carsharing und Mietangeboten sowie App- und Software-Lösungen. Voraussetzung sind erste Überlegungen wie z. B. Nutzung von Lasten-Pedelecs anstatt Pkw oder sogar Mobilitätskonzepte. Die Förderung soll eine möglichst breite Wirkung in der Unternehmenslandschaft erzielen und langfristige Veränderungen im Mobilitätsverhalten anstoßen.

Die Förderaufrufe erfolgen im Rahmen des Förderprogramms Betriebliches Mobilitätsmanagement des BMV, basierend auf der Richtlinie Betriebliches Mobilitätsmanagement vom 10. April 2024. Beide Förderaufrufe richten sich ausschließlich an nach EU-Definition eingestufte KMU.

Die Einreichungsfrist für Förderanträge endet am 31. Dezember 2026.

Das Förderprogramm im Rahmen der Bundesinitiative „mobil gewinnt“ bietet unter anderem Unternehmen die Chance, durch eigene Maßnahmen einen aktiven Beitrag zu einem modernen und klimafreundlichen Mobilitätssystem zu leisten.

Die Förderaufrufe und alle Informationen zum Antragsprozess finden Sie auf der Internetseite des Bundesamts für Logistik und Mobilität (BALM).

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