Die Förderung von Kreislaufwirtschaft konzentriert sich auf Vorhaben zur Wieder- und Weiterverwendung von Produkten und Materialien, Reparatur sowie auf zirkuläre beziehungsweise ressourcenschonende Geschäftsmodelle.
Maßnahmenpakete statt Einzellösungen
Eine klimaneutrale Transformation der Kommunen gelingt umso erfolgreicher, je besser unterschiedliche aufeinander abgestimmte Maßnahmen zusammenwirken. Deshalb nimmt die Förderung von Kreislaufwirtschaft insbesondere Vorhaben in den Blick, die eine möglichst breite Anzahl an Maßnahmen beinhalten. Dabei werden Maßnahmen aus den folgenden vier Themenbereichen gefördert:
- Innovationsvorhaben im Bereich der Circular Economy
- Investitionsvorhaben im Bereich der Circular Economy
- Einstellung von Circular Economy Beauftragten
- Aktivierungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen
In der aktuell laufenden zweiten Einreichungsrunde des Förderwettbewerbs sind für „Innovationsvorhaben im Bereich der Circular Economy“ als neuer Fördergegenstand auch innovative Vorhaben im Bereich der Wiederverwendung und des Recyclings von Elektronik (Elektro- und Elektronik-Altgeräte) förderfähig.
Antragsberichtig sind:
- Kleine und mittlere Unternehmen
- Kommunen und kommunale Zweckverbände
- Kommunale Unternehmen und Einrichtungen
- Forschungs- und Bildungseinrichtungen
- Kammern, Vereine und Stiftungen
Die Frist für diese 3. Einreichungsrunde ist der 28.05.2025.
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Quelle: EFRE NRW