Erste Informationen zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie

Die EU-Richtlinie zur Cybersicherheit aus dem Jahre 2022 muss nun in nationales Recht umgesetzt werden. In Deutschland wird damit das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) für deutlich mehr Unternehmen als zuvor Aufsichtsbehörde. Für ca. 29.000 nach dem Gesetz "besonders wichtige" und "wichtige" Einrichtungen ergeben sich erstmals Registrierungs-, Nachweis- und Meldepflichten. Da das Gesetz noch nicht verabschiedet ist, kann sich das BSI noch nicht genauer zu daraus möglicherweise entstehenden Pflichten äußern. Es möchte aber Unternehmen und Organisationen schon während des laufenden Gesetzgebungsverfahrens bestmöglich unterstützen und die Umsetzung der NIS-2-Richtlinie in Deutschland so reibungslos wie möglich gestalten.

Erste Informationen für voraussichtlich betroffene Unternehmen erhalten Sie auf der Seite des BSI.

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